Seit Freitag, 1. April 2022, müssen E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren.

Bussenübersicht Schweiz:
Vergehen Busse
Ohne Licht auf beleuchteten Strassen (bei Dunkelheit / schlechter Sicht) 40 CHF
Ohne Licht auf unbeleuchteten Strassen (bei Dunkelheit / schlechter Sicht) 60 CHF
Fehlende / ungenügende Ausrüstung (Beleuchtungsanlage fehlt am Velo) 20 CHF
Ohne Licht am E-Bike tagsüber (Tagfahrlicht-Pflicht für alle E-Bikes) 20 CHF

Vorschriften für Beleuchtung

Velo: Vorne ruhendes (nicht blinkendes) weisses Licht, hinten ruhendes rotes Licht bei Dämmerung, Nacht oder Sichtbehinderung.

Reflektoren: Zusätzlich vorgeschrieben sind ein nach vorne gerichteter weisser und ein nach hinten gerichteter roter Reflektor sowie gelbe Reflektoren an den Pedalen (ausgenommen Rennpedale).

E-Bike: Licht muss auf öffentlichen Wegen immer eingeschaltet sein (auch tagsüber).